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Patientenverfügung PLUS – Tipps und Tricks aus meiner Praxis




Ich habe hier die häufigsten Fragen, die mir bei Vorträgen oder in Gesprächen gestellt werden, zusammengetragen. Das Beste zuerst: Eine Patientenverfügung ist nicht an die gleichen strengen Auflagen wie z.B. ein Testament oder ein Vorsorgeauftrag gebunden und muss nicht ganz so strengen Formvorschriften genügen.



Vorschriften zur Form

Ihre Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet werden. Der Text allerdings muss nicht handschriftlich geschrieben sein und die Unterschrift muss nicht notariell beglaubigt werden.


Gültigkeitsdauer

Ihre Patientenverfügung ist ab dem Moment, an dem sie datiert und unterschrieben ist gültig und verliert die Gültigkeit erst mit ihrem Tod. Ich rate ihnen dazu, die Patientenverfügung periodisch zu überprüfen, z.B. wenn sich ihre Lebensumstände ändern, eine Krankheit diagnostiziert wird oder ein Eingriff ansteht.


Änderungen

Änderungen sind jederzeit möglich und können direkt in das bereits erarbeitete Dokument eingefügt werden. Achten sie darauf, dass die Änderungen mit dem aktuellen Datum und ihrem Visum oder Unterschrift versehen werden.


Beendigung und Widerruf

Sie können ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen. Vernichten sie die alte Patientenverfügung und erstellen sie eine neue. Informieren sie alle Personen, die eine Kopie ihrer Patientenverfügung über ihren Widerruf und geben sie die neue Patientenverfügung als Kopie ab.


Vertretung

Eine wichtige Entscheidung steht an: wen sollen sie beauftragen? Das Thema ist gross und deshalb ist ihm ein eigener Artikel gewidmet. Detaillierte Informationen finden sie hier:

Eines ist sicher: sie beauftragen am besten eine Vertrauensperson. Es ist ratsam, die gleiche Person zu wählen, die Sie auch im Vorsorgeauftrag mit der Personensorge beauftragt haben.

Aufbewahrung

Das Original bewahren Sie mit Ihren anderen Unterlagen zuhause auf. Übergeben Sie Ihrer Vertrauensperson und Ihrem Hausarzt eine Kopie. Nach wie vor bewährt ist der Notfallausweis in Kreditkartengrösse für ihr Portemonnaie. Dort ist ebenfalls vermerkt, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo sie zu finden ist.

Sie können die Tatsache, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und auch den Hinterlegungsort, auf der Versichertenkarte eintragen lassen. Leider hat sich dieses Vorgehen in der Praxis noch nicht durchgesetzt.


Wichtiges

  • Solange Sie urteilsfähig sind, gilt immer Ihr persönlich vorgebrachter Wille. Die Patientenverfügung greift erst, wenn Sie eben nicht mehr urteilsfähig sind.

  • Sie können Ihre Verfügung so oft sie möchten ändern oder widerrufen.

  • Anordnungen, die dem geltenden Gesetz widersprechen, z.B. aktive Sterbehilfe, werden nicht befolgt.

  • Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung, wie alle Vorsorgedokumente, regelmässig.

Und das Allerbeste zum Schluss: sie sind nicht allein. Ich bin gerne für sie da und beantworte alle Fragen, die sie haben.

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