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Sie bestimmen! Ihre Patientenverfügung – das wollen sie wissen

Sie wissen es, Ihr Hausarzt weiss es, ich weiss es, knapp 2/3 er erwachsenen Bevölkerung kennt ihn. Trotzdem hat nur jede 5. Person in der Schweiz eine Patientenverfügung ausgefüllt. (gfs-zürich, 2017)


Hier finden sie Informationen und Hintergründe zur Patientenverfügung.




Grundsatz:

Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. (ZGB Art. 370 ff.)

Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit dem behandelnden Arzt die Massnahmen besprechen und in ihrem Namen entscheiden soll. Und sie kann dieser Person in der Patientenverfügung Weisungen erteilen.

Ausserdem können Ersatzverfügungen getroffen werden, falls die beauftragte Person für die Aufgaben nicht geeignet ist, den Auftrag nicht annimmt oder ihn kündigt.


Form und Inhalt

In der Form sind sie relativ frei und es existieren zahlreiche Vorlagen. Manche sind als multiple-choice angelegt, andere geben ihnen die Wahl aus 2 Optionen. Was sie alle nicht können: sicherstellen, dass sie aufgeklärt und basierend auf Wissen ihre Entscheidung treffen.

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass 9 von 10 Patientenverfügungen im Notfall nicht anwendbar sind. Hauptsächlich liegt das daran, dass die Vorlagen zu standardisiert sind, oder sich die verfügende Person für eine konkrete Situation Angaben macht und sich die Anordnungen auf die tatsächlich eingetretene Krise nicht anwenden lassen.

Stellen sie sich vor, sie nehmen sich die Zeit und beginnen damit, ihre Patientenverfügung auszufüllen. Woran denken sie? An ihre Erfahrung mit ihrer Tante, die noch einige Jahre nach einem schweren Hirnschlag in einem Pflegeheim gelebt hat, sich nicht mehr mitteilen konnte und man nie ganz sicher war, was sie noch mitbekommt von dieser Welt? Oder denken sie an ihren Vater, der körperlich fit war, aber an einer starken Demenz litt? Oder an den Jugendfreund, der nach einem Unfall gerettet wurde und sein Leben im Rollstuhl gut meistert?

Wahrscheinlich werden sie die Fragen anhand der konkreten Situation, die sie im Kopf haben und vermeiden wollen, beantworten. Genau hier liegt die Gefahr: Was, wenn nicht der Hirnschlag dazu führt, dass ihre Patientenverfügung zum Tragen kommt, sondern ein Unfall reisst sie aus dem gewohnten Leben? Es ist unwahrscheinlich, dass ihre Aussagen dann auf ihre tatsächliche Situation angewendet werden können.

Die gute Nachricht: das können sie vermeiden!

Gehen sie anders an das Thema heran und klären sie ihre persönliche Einstellung zu spezifischen Fragen. Treffen sie Aussagen zu Ihrer Vorstellung von Lebensqualität, die Haltung zu Schmerzen und deren Linderung, Abhängigkeit und Kontrollverlust, Würde und Zumutbarkeit. Ihre Werteerklärung hilft ihrer beauftragten Person dabei, im Ernstfall Entscheidungen in ihrem Interesse und Sinn zu fällen.

Das Konzept dazu, ACP (Advenced Care Planning), hat sich in Australien und Kanada bestens bewährt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Task Force unter der Leitung von Prof. Dr. med. Tanja Krones eingesetzt, mit dem Auftrag, das Konzept der ACP in der ganzen Schweiz zu etablieren.

Ich bin zertifizierte ACP Botschafterin und begeistert von der PatientenverfügungPLUS.


Und das ist dann der Inhalt ihrer PatientenverfügungPLUS


Zentral ist ihre Werteerklärung, die sie z.B. im Standortgespräch besprochen haben.

Alles weitere, wie

· Anweisungen für medizinische Behandlungen

· Entscheidung lebensverlängernde Massnahmen

· Palliativmedizinische Massnahmen

lässt sich widerspruchsfrei aus ihren Aussagen ableiten.

In der erweiterten Patientenverfügung können folgende Punkte geregelt werden:

· Wünsche zur religiösen/Spirituellen Begleitung

· Sterbebegleitung und Sterbeort

· Organspende und Untersuchung zu Forschungszwecken

· Autopsie

Hier finden sie noch 3 weitere Gründe, warum sie jetzt und heute mit ihrer Vorsorge starten sollen!

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