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Wer kümmert sich um meine Kinder, wenn ich sterbe?

Aktualisiert: 26. Juli 2020


Die Freude ist gross – das Baby ist auf der Welt! Wer mag da schon darüber nachdenken, was dem Familienidyll zustossen könnte? Mit dem Kind/den Kindern kommt aber auch eine nie gekannte Verantwortung und Eltern fragen mich häufig: was passiert mit unserem Kind/unseren Kindern, wenn wir Beide sterben oder wegen eines Unfalls oder Krankheit urteilsunfähig werden?


Mit der Sorgerechtsverfügung können Eltern ihren Wunsch äussern, wer sich um die Kinder kümmern soll. Juristische gesehen ist die Sorgerechtsverfügung nicht bindend und ein Anspruch, dass die KESB die genannte Person als Vormund einsetzt, besteht nicht. Trotzdem ist Ihr Wunsch wichtig, denn er gibt der KESB wertvolle Informationen und wird, wenn möglich, erfüllt.

Gut zu wissen:


Stirbt ein Elternteil, bleibt das Sorgerecht meist beim überlebendem Elternteil. Bei verheirateten Paaren passiert das automatisch, ebenso bei Paaren, die im Konkubinat leben, getrennten lebenden oder geschiedenen Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht.

Verlieren Kinder beide Eltern oder können Eltern die elterliche Sorge nicht mehr wahrnehmen, bestimmt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wer das Sorgerecht erhält. An erster Stelle steht immer das Kindeswohl. Geschwister sollen zusammenbleiben können und die KESB sucht nach einem Vormund, der die Interessen der Kinder wahrnimmt und für ihr Wohlergehen sorgen kann.

Und wer bekommt das Sorgerecht beim Tod des Elternteils mit der alleinigen elterlichen Sorge?


Die elterliche Sorge kommt nicht automatisch dem überlebenden Elternteil zu. Die zuständigen Behörde prüft, ob das Sorgerecht dem überlebenden Elternteil übertragen werden kann. Massgeblich ist dabei das Wohl des Kindes.

Gibt es aus Ihrer Sicht Gründe, die gegen eine Übertragung der elterlichen Sorge an den verbleibenden Elternteil sprechen, dann empfiehlt es sich dringend diese Gründe in der Sorgerechtsverfügung festzuhalten.


Inhalt und Form


Die Sorgerechtsverfügung muss NICHT handschriftlich erstellt werden, auch wenn Sie immer wieder etwas anderes dazu lesen. Was nicht fehlen darf sind Ort, Datum und Ihre Unterschrift. Und auch die Personalien und Kontaktmöglichkeiten Ihres Wunschvormundes müssen Sie festhalten. Eine Bitte an Sie: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Wunschperson und fragen Sie nach, ob sie diese Aufgabe übernehmen würde.

Und noch etwas:

Wen auch immer Sie als Vormundbestimmen oder explizit ausschliessen – begründen Sie Ihre Wahl mit 1-2 Sätzen, z.B.


Mein Bruder geniesst mein/unser uneingeschränktes Vertrauen und hat sich mir/uns gegenüber bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen. Meine/Unsere Kinder sind mit ihrem Onkel sehr vertraut und pflegen schon heute engen und regelmässigen Kontakt. Wir treffen uns alle 2 Monate persönlich/haben täglich Kontakt via Facetime etc. und verbringen die Ferien zusammen.

Oder, wenn Sie jemanden ausschliessen möchten:


Auf keinen Fall soll Name, Adresse, Geburtsdatum das Sorgerecht erhalten. Begründung:

lorem ipsum etc.

Aufbewahrung


Ihre Sorgerechtsverfügung ist nur dann wirksam und wertvoll, wenn Sie sie auffindbar und rasch greifbar für den Notfall aufbewahren. Am Besen übergeben Sie Ihrem Wunschvormund ein Exemplar, ein weiteres legen Sie bei Ihren Unterlagen ab. Und vergessen Sie nicht - Umstände können sich ändern und es lohnt sich, die Verfügung von Zeit-zu-Zeit zu überprüfen und wenn nötig anzupassen.



Sie möchten für den Notfall für Ihre Kinder vorsorgen- setzen Sie Ihr Vorhaben um und tun Sie es einfach. Ich verspreche Ihnen, Sie werden sich sehr erleichtert fühlen!


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